Facebook Social Icon Twitter Social Icon YouTube Social Icon

Special:Badtitle/NS100:DE/Einschränkung der Öffnungszeiten für Veranstalter von Tanzveranstaltungen in Sachsen-Anhalt: Difference between revisions

From M.Eng. René Schwarz, Bremen/Merseburg
Jump to: navigation, search
No edit summary
No edit summary
 
(8 intermediate revisions by the same user not shown)
Line 1: Line 1:
Das Landesrecht in den einzelnen Bundesländern von Deutschland sieht sogenannte '''stille Tage''' oder '''stille Feiertage''' vor. Im Land Sachsen-Anhalt ist hierbei juristisch von '''Feiertagen mit erhöhtem Schutz''' die Rede, an denen Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den üblichen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen (also z.B. Tanz- und Diskoveranstaltungen) nicht oder nur zu bestimmten Zeiten stattfinden dürfen.
<summary hidden>
Das Landesrecht in den einzelnen Bundesländern Deutschlands sieht sogenannte '''stille Tage''' oder '''stille Feiertage''' vor. Im Land Sachsen-Anhalt ist hierbei juristisch von '''Feiertagen mit erhöhtem Schutz''' die Rede, an denen Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den üblichen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen (also z.B. Tanz- und Diskoveranstaltungen) nicht oder nur zu bestimmten Zeiten stattfinden dürfen.
 
Ich habe mir daher die Mühe gemacht, die verbotenen Veranstaltungszeiten in den Jahren 2011 bis 2020 für Veranstalter im Land Sachsen-Anhalt in einer Übersicht aufzuführen, die bei Bedarf ausgedruckt und als Schnellhilfe in der Veranstaltungsplanung genutzt werden kann.
</summary>
Das Landesrecht in den einzelnen Bundesländern Deutschlands sieht sogenannte '''stille Tage''' oder '''stille Feiertage''' vor. Im Land Sachsen-Anhalt ist hierbei juristisch von '''Feiertagen mit erhöhtem Schutz''' die Rede, an denen Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den üblichen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen (also z.B. Tanz- und Diskoveranstaltungen) nicht oder nur zu bestimmten Zeiten stattfinden dürfen.


Grundlage dafür ist in Sachsen-Anhalt das [http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=FeiertG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true Gesetz über Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt (FeiertG LSA)].
Grundlage dafür ist in Sachsen-Anhalt das [http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=FeiertG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true Gesetz über Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt (FeiertG LSA)].
Line 8: Line 13:


{| class="wikitable" style="margin: auto; margin-top: 30px; margin-bottom: 30px; font-size: 95%;"
{| class="wikitable" style="margin: auto; margin-top: 30px; margin-bottom: 30px; font-size: 95%;"
|+ verbotene Öffnungszeiten nach [http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=FeiertG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true FeiertG LSA] i.d.F.v. 25. August 2004, zuletzt geändert am 22. November 2006
|+ verbotene Veranstaltungszeiten für Tanz- und Diskothekenveranstaltungen in den Jahren 2011 bis 2020<br />nach [http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=FeiertG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true FeiertG LSA] i.d.F.v. 25. August 2004, zuletzt geändert am 22. November 2006
|-
|-
! Feiertag<ref name="juris">[http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=FeiertG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true § 5 Nrn. a) bis e) FeiertG LSA]</ref>
! Feiertag<ref name="juris">[http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=FeiertG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true § 5 Nrn. a) bis e) FeiertG LSA]</ref>
Line 25: Line 30:
|-
|-
| Karfreitag<span style="font-size: 70%;"><br />zwei Tage vor Ostersonntag</span>
| Karfreitag<span style="font-size: 70%;"><br />zwei Tage vor Ostersonntag</span>
| 24.04.
| 22.04.
| 08.04.
| 06.04.
| 31.03.
| 29.03.
| 20.04.
| 18.04.
| 05.04.
| 03.04.
| 27.03.
| 25.03.
| 16.04.
| 14.04.
| 01.04.
| 30.03.
| 21.04.
| 19.04.
| 12.04.
| 10.04.
| style="text-align: center;" | ganztägig
| style="text-align: center;" | ganztägig
| § 5 Nr. a) [http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=FeiertG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true FeiertG LSA]
| § 5 Nr. a) [http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=FeiertG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true FeiertG LSA]
Line 99: Line 104:
* Obwohl ich die Daten sehr sorgfältig zusammengestellt habe, übernehme ich weder Haftung noch Gewähr für deren Richtigkeit.
* Obwohl ich die Daten sehr sorgfältig zusammengestellt habe, übernehme ich weder Haftung noch Gewähr für deren Richtigkeit.
* Die hier dargestellten Veranstaltungsverbote gelten ausschließlich für das Land Sachsen-Anhalt. Die Festlegung von stillen Feiertagen liegt in der Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Länder. Bitte erkundigen Sie sich in anderen Bundesländern nach den Landesnormen.
* Die hier dargestellten Veranstaltungsverbote gelten ausschließlich für das Land Sachsen-Anhalt. Die Festlegung von stillen Feiertagen liegt in der Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Länder. Bitte erkundigen Sie sich in anderen Bundesländern nach den Landesnormen.
* Dieser Artikel beschreibt lediglich die stillen Feiertage im Kontext der Tanzveranstaltungsausrichtung. Das Gesetz über Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt definiert aber weitere/andere Auflagen und Ausnahmen für andere Betriebe oder bestimmte Arten von Veranstaltungen (z.B. Veranstaltungen, die zur Würdigung des Feiertages oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen). Bitte prüfen Sie dies im Einzelfall Ihres Vorhabens.
== Update (07.07.2011) ==
Die Termine des Karfreitags waren generell falsch ausgewiesen. Der Fehler wurde nun korrigiert.




Line 105: Line 116:
{{reflist|30em}}
{{reflist|30em}}
{{wl-publish: 2011-06-17 19:53:52 +0200 | René Schwarz }}
{{wl-publish: 2011-06-17 19:53:52 +0200 | René Schwarz }}
{{METIS|<nowiki>http://vg02.met.vgwort.de/na/1f7f0376f41b4ddfbeab75a9ac4c7d85</nowiki>}}
{{METIS|vg02.met.vgwort.de/na/1f7f0376f41b4ddfbeab75a9ac4c7d85}}

Latest revision as of 14:47, 8 September 2013

<summary hidden> Das Landesrecht in den einzelnen Bundesländern Deutschlands sieht sogenannte stille Tage oder stille Feiertage vor. Im Land Sachsen-Anhalt ist hierbei juristisch von Feiertagen mit erhöhtem Schutz die Rede, an denen Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den üblichen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen (also z.B. Tanz- und Diskoveranstaltungen) nicht oder nur zu bestimmten Zeiten stattfinden dürfen.

Ich habe mir daher die Mühe gemacht, die verbotenen Veranstaltungszeiten in den Jahren 2011 bis 2020 für Veranstalter im Land Sachsen-Anhalt in einer Übersicht aufzuführen, die bei Bedarf ausgedruckt und als Schnellhilfe in der Veranstaltungsplanung genutzt werden kann. </summary> Das Landesrecht in den einzelnen Bundesländern Deutschlands sieht sogenannte stille Tage oder stille Feiertage vor. Im Land Sachsen-Anhalt ist hierbei juristisch von Feiertagen mit erhöhtem Schutz die Rede, an denen Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den üblichen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen (also z.B. Tanz- und Diskoveranstaltungen) nicht oder nur zu bestimmten Zeiten stattfinden dürfen.

Grundlage dafür ist in Sachsen-Anhalt das Gesetz über Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt (FeiertG LSA).

Aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Vorstandsmitglied und juristischer Vertreter des Studentenclubs REAKTOR e.V. ist mir hinlänglich bekannt, dass diese Regelung häufig in der Veranstaltungsplanung übersehen wird und zu ernsten Konsequenzen, gerade für kleinere Körperschaften, führen kann. Der Veranstaltungsbetrieb zu diesen Zeiten stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 FeiertG LSA dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.500,- € bestraft werden (§ 10 Abs. 2 FeiertG LSA).

Ich habe mir daher die Mühe gemacht, die verbotenen Veranstaltungszeiten in den Jahren 2011 bis 2020 für Veranstalter im Land Sachsen-Anhalt in einer Übersicht aufzuführen, die bei Bedarf ausgedruckt und als Schnellhilfe in der Veranstaltungsplanung genutzt werden kann.

verbotene Veranstaltungszeiten für Tanz- und Diskothekenveranstaltungen in den Jahren 2011 bis 2020
nach FeiertG LSA i.d.F.v. 25. August 2004, zuletzt geändert am 22. November 2006
Feiertag<ref name="juris">§ 5 Nrn. a) bis e) FeiertG LSA</ref> 2011<ref>schulferien.org: Feiertage 2011</ref> 2012<ref>schulferien.org: Feiertage 2012</ref> 2013<ref>schulferien.org: Feiertage 2013</ref> 2014<ref>schulferien.org: Feiertage 2014</ref> 2015<ref>schulferien.org: Feiertage 2015</ref> 2016<ref>schulferien.org: Feiertage 2016</ref> 2017<ref>schulferien.org: Feiertage 2017</ref> 2018<ref>schulferien.org: Feiertage 2018</ref> 2019<ref>schulferien.org: Feiertage 2019</ref> 2020<ref>schulferien.org: Feiertage 2020</ref> verbotene Öffnungs-/
Veranstaltungszeiten<ref name="juris"></ref>
Grundlage
Karfreitag
zwei Tage vor Ostersonntag
22.04. 06.04. 29.03. 18.04. 03.04. 25.03. 14.04. 30.03. 19.04. 10.04. ganztägig § 5 Nr. a) FeiertG LSA
Volkstrauertag
zwei Sonntage vor dem 1. Advent
13.11. 18.11. 17.11. 16.11. 15.11. 13.11. 19.11. 18.11. 17.11. 15.11. 0500 h – 2400 h § 5 Nr. b) FeiertG LSA
Buß- und Bettag
Mittwoch vor dem 23. November
16.11. 21.11. 20.11. 19.11. 18.11. 16.11. 22.11. 21.11. 20.11. 18.11. 0500 h – 2400 h § 5 Nr. c) FeiertG LSA
Totensonntag
Sonntag vor dem 1. Advent
20.11. 25.11. 24.11. 23.11. 22.11. 20.11. 26.11. 25.11. 24.11. 22.11. 0500 h – 2400 h § 5 Nr. d) FeiertG LSA
Heiligabend
Tag vor dem 1. Weihnachtstag
24.12. 24.12. 24.12. 24.12. 24.12. 24.12. 24.12. 24.12. 24.12. 24.12. 1600 h – 2400 h § 5 Nr. e) FeiertG LSA

Hinweise:

  • Obwohl ich die Daten sehr sorgfältig zusammengestellt habe, übernehme ich weder Haftung noch Gewähr für deren Richtigkeit.
  • Die hier dargestellten Veranstaltungsverbote gelten ausschließlich für das Land Sachsen-Anhalt. Die Festlegung von stillen Feiertagen liegt in der Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Länder. Bitte erkundigen Sie sich in anderen Bundesländern nach den Landesnormen.
  • Dieser Artikel beschreibt lediglich die stillen Feiertage im Kontext der Tanzveranstaltungsausrichtung. Das Gesetz über Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt definiert aber weitere/andere Auflagen und Ausnahmen für andere Betriebe oder bestimmte Arten von Veranstaltungen (z.B. Veranstaltungen, die zur Würdigung des Feiertages oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen). Bitte prüfen Sie dies im Einzelfall Ihres Vorhabens.


Update (07.07.2011)[edit]

Die Termine des Karfreitags waren generell falsch ausgewiesen. Der Fehler wurde nun korrigiert.


Referenzen[edit]

1 }}
     | references-column-width 
     | references-column-count references-column-count-30em }}
   | {{#if: 
     | references-column-width }} }}" style="{{#if: 30em
   | {{#iferror: {{#ifexpr: 30em > 1 }}
     | column-width: 30em; -moz-column-width: 30em; -webkit-column-width: 30em;
     | Template:Column-count }}
   | {{#if: 
     | column-width: {{{colwidth}}}; -moz-column-width: {{{colwidth}}}; -webkit-column-width: {{{colwidth}}}; }} }}">
<references group=""></references>

Template:Wl-publish: 2011-06-17 19:53:52 +0200